Mediation in Sachen:

Scheidung

Scheidung

Was ist Scheidungsmediation?

Scheidung ist zumeist mit Enttäuschung und Kränkungen verbunden, wodurch der Blick auf die Sachebene getrübt wird. Für diese Art der Mediation sind juristische Kenntnisse, verbunden mit dem Wissen über Emotionen und Hintergründe von Familiendynamiken, vorteilhaft.

Mediatoren sind gerade für diese Fälle umfassend geschult und in die Liste der Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz eingetragen.

Wird Scheidungsmediation eher von einer Frau oder einem Mann durchgeführt?

Speziell für den Fall der Trennung oder Scheidung hat es sich bewährt, dass ein Mediatorenteam (Mann, Frau) eingesetzt wird. Dadurch wird schon im Vorfeld das Gefühl einer Geschlechteridentifikation ausgeschlossen. Natürlich ist es auch möglich, wenn sich beide Beteiligten einig sind, dass eine Mediation auch durch einen einzelnen Mediator, eine Mediatorin durchgeführt wird.

Wann benötigt man eine Scheidungsmediation?

Insbesondere dann, wenn Berührungspunkte weiterhin gewünscht oder erforderlich sind, kann die Mediation viele Probleme lösen helfen. Typische Beispiele sind Sorgerecht für die Kinder, Unterhaltsfragen, eine gemeinsame Firma oder die Auflösung des ehelichen Vermögens. Auch bei Konflikten der Patchworkfamilien kann Mediation wertvolle Hilfe leisten.

Können mit Mediation auch finanzielle Ansprüche – also was wem zusteht – geregelt werden?

Gerade bei der Scheidungsmediation geht es oft darum, Ansprüche zu regeln. Anders als ein Anwalt, ist der Mediator nicht einer Partei verpflichtet. Somit werden Ansprüche und Wünsche nicht künstlich hochgeschraubt. Es wird konfliktentschärfend gearbeitet. Das Ziel soll ja eine befriedigende Lösung für beide Medianten sein.

Müssen beide Ex-Partner an der Mediation teilnehmen?

Eine der Grundsäulen der Mediation ist die Freiwilligkeit. Eine gemeinsam zu erarbeitende Lösung wäre anders nicht möglich.

Wie vertraulich sind die Mediationsgespräche?

Wie Ärzte, Anwälte und Therapeuten unterliegt der Mediator einer Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Gerichten. Das heißt, nichts was gesagt wird, kann gegen Sie verwendet werden, MediatiorInnen können nicht als Zeugen geladen werden.

Sind Vereinbarungen einer Mediation rechtlich haltbar?

Zivilrechtsmediationsgesetz sind Sie geschützt und erhalten im Bedarfsfall am Ende der Mediation ein Protokoll mit dem Sie zum Anwalt, Notar oder auch zu Gericht gehen können, um einen Vergleich protokollieren bzw. nachbessern zu lassen.

„Häufig resultiert ein Konflikt eher daraus, dass die Beteiligten nicht wissen, ...

Geförderte Familienmediation

Familienmediation wird vom Bundeskanzleramt – Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend gefördert. Sollten Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner keine Einigung in Fragen Ihrer Trennung oder Scheidung, über Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Besuchsrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine Familienmediation in Anspruch nehmen. Je nach Höhe Ihres Familieneinkommens, das Sie den Mediatorinnen und Mediatoren durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln und Ähnlichem nachweisen müssen, und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Bundeskanzleramt einen Zuschuss beziehungsweise müssen Sie einen Selbstbehalt leisten.

Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen und Mediatoren errechnet. Sie bezahlen pro Mediationsstunde Ihren Selbstbehalt. Den Zuschuss vom Ministerium wickeln die Mediatorinnen und Mediatoren mit den Vereinen und dem Bundeskanzleramt ab.

Die Förderung richtet sich nach dem Familieneinkommen und kann bis zur Gänze gefördert werden.

Einkommen der Medianden

„Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden ist.“ Wilhelm Busch

Weitere Konflikte

Generationenkonflikte

Manchmal ist es unumgänglich, dass zwei und mehr Generationen unter einem Dach zusammen wohnen. Durch unterschiedliche Interessen und Weltanschauungen kann es zu schweren und/oder verletzenden Auseinandersetzungen kommen. Oft sind es nur Gefühle, ...

... Ängste oder nicht näher bestimmte Ahnungen, die den jeweiligen Familienmitgliedern zu schaffen machen. Klärende Worte unter der professionellen Anleitung eines Mediators kann das Zusammenleben wieder zu einer erfreulichen Familiensituation führen.

Erbschaftsangelegenheiten

Erst neulich habe ich folgende Geschichte erzählt bekommen:
Es ging um eine Halskette der Großmutter. Es war durch die persönliche Bindung einer Erbberechtigten zu deren Lieblingsstück geworden. Doch bei der Teilung ...

... des Erbes erhielt ausgerechnet diese Kette einer der anderen Erbberechtigten. Da man nicht im Verdacht der Maßlosigkeit oder gar Gier kommen wollte, wurde das Thema nicht angesprochen. Der Erbe der Kette hatte also keine Ahnung, dass er ein Stück besaß, dass für die andere Person eine persönliche Erinnerung darstellte. Als er jedoch die Hintergründe erfuhr, machte er diese Kette der Frau beim nächsten Anlass zum besonderen Geschenk. Einfach so. Nicht immer ist es so einfach. Aber mit Hilfe eines Mediators sind vergleichbare freundliche Lösungen möglich. Dies gilt natürlich auch für Geschäftsnachfolgen und andere unbewegliche Sachen.

Arbeitsrechtliche Konflikte (Mobbing, Bossing, Kündigung)

Die heutige Arbeitswelt birgt in seiner Dynamik ein hohes Potential an Konflikten. Da kann es schon vorkommen, dass sich jemand in eine Ecke gedrängt fühlt, in der er/sie sich selbst nicht wahrnimmt. Die Schlagworte Mobbing und Bossing sind nur ein Teil dessen, was das „Wohlfühlklima“ in einem Betrieb empfindlich stören kann. Eine derartige Situation ...

... wird vor allem dann besonders belastend wahrgenommen, wenn der Arbeitsmarkt und die persönliche Situation die Möglichkeiten eines Arbeitsplatzwechsels wesentlich einschränken. Wird eine Kündigung als ungerecht empfunden, gibt es natürlich die Möglichkeit sich an ein Arbeitsgericht zu wenden. Viele Menschen unterlassen es und nehmen eine – ungerechtfertigte – Kündigung lieber hin, um sich die Chancen am Arbeitsplatz nicht zu verbauen. Mit Hilfe der Mediation kann an dieser Spannung gearbeitet und die persönlichen Zukunftsaussichten erhellt werden.

Sonderfall Lehrlingsmediation

Sollten Sie eine Lehrlingsmediation benötigen, setzten Sie sich unbedingt vorher mit mir in Verbindung. Es gibt hier so viele Fristen und Bedingungen zu beachten, die im Vorfeld abzuklären sind.

Nachbarschaft – Am Schauplatz Gericht!

Wenn Sie die Sendung des ORF „Am Schauplatz Gericht“ gelegentlich verfolgen, so werden Sie beobachtet haben, dass sich viele Rechtsstreitigkeiten im Bereich Nachbarschaft ergeben. Das ist eine Folge ...

... unserer heutigen Zivilisation und Bevölkerungsdichte. Konnte man früher auch einmal weit ab jeglicher Menschen leben, sind heute selbst in jenen Bereichen, in denen Menschen in freistehenden Häusern wohnen, Berührungspunkte mit Nachbarn unvermeidlich.

Differenzen mit Behörden

Gerade im Umgang mit Behörden hat man oft das Gefühl der Hilflosigkeit. Man fühlt sich im Recht, oder in einer Situation, bei der man das Gefühl hat, bei gutem Willen aller Beteiligten, die eigene Position besser darstellen zu können. Auch hier ist ...

... meine langjährige Erfahrung als Polizist von Vorteil. Nach einer kurzen Vorabüberprüfung der Gesetzeslage lässt sich rasch entscheiden, ob eine Mediation überhaupt in Frage kommt.

Großgruppen und Umweltmediation

Vielleicht haben Sie schon von den Differenzen zwischen den Anrainer des Flughafens Wien und VIE (Vienna Airport Betriebsgesellschaft) oder der Bevölkerung von Bad Vöslau mit der Gemeinde wegen eines geplanten Moscheebaus gehört. Dies sind nur die bekanntesten Fälle von Großgruppen- und/oder Umweltmediation. Garagenbauten, Lärm-/Staubentwicklung einer Firma, eine Erweiterung eines Firmengeländes oder sonstige Großbaustellen sind nur weitere Beispiele für Mediation zur Lösung derartiger Konflikte.

„Bleib authentisch und gestatte dir auch einmal einen Fehler zu machen.“

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Fragestellungen & Antworten

Steinbrücke

Immer wenn ein Konflikt besteht, der die Lebensqualität der Beteiligten wesentlich beeinträchtigt. Aber jedenfalls dann, wenn zukünftig Kontakt zwischen den Konfliktparteien notwendig oder gewünscht ist.

Im Prinzip überall, wo Konflikte bestehen und die Beteiligten freiwillig und selbstbestimmt eine Lösung finden wollen.

Aus einer Meinungsverschiedenheit wird oft ein handfester Streit, weil sich Muster aus der Vergangenheit ständig wiederholen. Dadurch ist keine/r der Beteiligten imstande Lösungsmöglichkeiten einzubringen. Eine wichtige Aufgabe der Mediation ist, dass die Blickrichtung auf „wie machen wir es in Zukunft besser“ gerichtet ist.

Das Ergebnis einer erfolgreichen Mediation ist kein fauler Kompromiss, sondern die bestmögliche Lösung für die beteiligten Streitparteien. Während bei anderen Konfliktlösungsverfahren eine Gewinner-Verlierer-Situation entsteht, ist die Mediation darauf ausgerichtet, dass es keine Verlierer gibt.

Mediation bietet keine Lösungen an, sondern unterstützt die Streitparteien beim Erarbeiten neuer Ideen für eine reife, erwachsene Lösung des Konflikts. Die wichtigsten Personen für die Lösung sind die Streitparteien selbst. Darum sind mediatorisch und somit eigenverantwortlich erarbeitete Lösungen in der Regel brauchbarer als die anderer Konfliktlösungsverfahren.

Die Mediation ist gemäß dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz rechtlich abgesichert. Obwohl Mediation kein Urteil fällt, ist sie in vielen Fällen sogar rechtlich vorgesehen. Zusätzlich kann eine mediatorische Vereinbarung durch einen Anwalt oder Notar geprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden.

Da Mediation nicht vom Streitwert abhängig ist, ist sie in der Regel günstiger als andere Konfliktregelungsverfahren (Anwalt, Gericht,...). Aufgrund der zukunftsorientierten Win-Win-Lösung sind zumeist keine Folgekosten wie Gegenklagen oder Einsprüche zu erwarten.

Vermutlich aufgrund der Erkenntnis, dass Mediation eine kostengünstige Lösung ist, übernehmen die meisten Rechtschutz-Versicherungen die Kosten einer mediatorischen Lösung eines Konfliktes. Das besondere Service von 3Gespräch: Direkte Abklärung und Verrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung.

Mediatoren sind allparteilich. Das heißt, jede Streitpartei wird vom Mediator entsprechend unterstützt, ihre Sichtweise und Interessen darzustellen. Dazu ist es aber notwendig, dass die Betroffenen sämtliche Fakten offen ins Gespräch bringen. Das hat auch zur Folge, dass der Mediator nicht als Zeuge für ein Gerichtsverfahren herangezogen werden darf.

Ja, es wird niemand verurteil, sondern eine nachhaltige Konfliktbereinigung ohne Verlierer erarbeitet. Ein wesentlicher Unterschied besteht auch darin, dass Mediation weitgehend an keine Formen gebunden ist. Dies gilt sowohl für die Termingestaltung, als auch für den Ablauf und die Themen. Es werden lediglich Gesprächsregeln (Ausreden lassen, Zuhören, faire Sprache, …) vereinbart.

Weiters sind die Kosten abschätzbar, sogar eingrenzbar.