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Scheidung / Trennung | Weitere Möglichkeiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Was ist Scheidungsmediation? Scheidung ist zumeist mit Enttäuschung und Kränkungen verbunden, wodurch der Blick auf die Sachebene getrübt wird. Für diese Art der Mediation sind juristische Kenntnisse, verbunden mit dem Wissen über Emotionen und Hintergründe von Familiendynamiken, vorteilhaft. Mediatoren
sind gerade für diese Fälle umfassend geschult und in die Liste der Mediatoren beim
Bundesministerium für Justiz eingetragen. Wird Scheidungsmediation eher von einer Frau oder einem Mann durchgeführt? Speziell
für den Fall der Trennung oder Scheidung hat es sich bewährt, dass ein
Mediatorenteam (Mann, Frau) eingesetzt wird. Dadurch wird schon im
Vorfeld das Gefühl einer Geschlechteridentifikation ausgeschlossen.
Natürlich ist es auch möglich, wenn sich beide Beteiligten einig sind,
dass eine Mediation auch durch einen einzelnen Mediator, eine
Mediatorin durchgeführt wird. Wann benötigt man eine Scheidungsmediation? Insbesondere
dann, wenn Berührungspunkte weiterhin gewünscht oder erforderlich sind,
kann die Mediation viele Probleme lösen helfen. Typische Beispiele sind
Sorgerecht für die Kinder, Unterhaltsfragen, eine gemeinsame Firma oder
die Auflösung des ehelichen Vermögens. Auch bei Konflikten der
Patchworkfamilien kann Mediation wertvolle Hilfe leisten. Können mit Mediation auch finanzielle Ansprüche - also was wem zusteht - geregelt werden? Gerade
bei der Scheidungsmediation geht es oft darum, Ansprüche zu regeln.
Anders als ein Anwalt, ist der Mediator nicht einer Partei
verpflichtet. Somit werden Ansprüche und Wünsche nicht künstlich
hochgeschraubt. Es wird konfliktentschärfend gearbeitet. Das Ziel soll
ja eine befriedigende Lösung für beide Medianden sein. Muss der Ex-Partner an der Mediation teilnehmen? Eine
der Grundsäulen der Mediation ist die Freiwilligkeit. Eine gemeinsam zu
erarbeitende Lösung wäre anders nicht möglich. Wie vertraulich sind die Mediationsgespräche? Wie Ärzte, Anwälte und Therapeuten unterliegt der Mediator einer Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Gerichten. Das heißt, nichts was gesagt wird, kann gegen Sie verwendet werden.
Durch das neue Zivilrechtsmediationsgesetz sind Sie geschützt und erhalten im Bedarfsfall am Ende der Mediation ein Protokoll mit dem Sie zum Anwalt, Notar oder auch zu Gericht gehen können, um einen Vergleich protokollieren bzw. nachbessern zu lassen. nach oben |
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