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Eine vorübergehende Trennung, kann eine neue Chance für die Beziehung sein.
Ohne begleitende Maßnahmen ist es aber zumeist der Anfang vom Ende.
symbolfoto - Porzellan nach dem Streit

Partnerschaft Traum und Wirklichkeit!

Frisch verliebt nimmt man die Besonderheiten des neuen Partners als liebenswerte Eigenschaft hin. Sehr oft übersieht man diesen Wesenszug mit dem Blick der Liebe. Eigene Bedürfnisse werden einmal nach hinten gestellt.

Sie kennen die Geschichte vom älteren Ehepaar, das goldene Hochzeit feiert?
Wie immer gibt der Ehemann der Gattin den oberen Teil der aufgeschnittenen Semmel. Diesmal aber greift die Gattin auf seinen Teller und sagt: "Weißt du, an diesem besonderen Tag möchte ich mir doch den unteren Teil nehmen, den ich so liebe. All die Jahre habe ich dir aus Liebe den Vortritt gelassen, nur heute möchte ich nicht darauf verzichten."
Erstaunt erwidert der Mann: "Wenn ich das gewusst hätte! Ich hätte immer gerne den oberen Teil gehabt. Ich habe ihn dir aus Liebe gegeben und all die Jahre darauf verzichtet!"

Es geht wohl eher selten um eine Semmelhälfte, aber sehr oft um einen Wunsch, ein Anliegen, der nie ausgesprochen wurde. Zuerst aus der anfänglichen Verliebtheit, später aus Rücksichtnahme oder Angst den Partner zu verletzen.

Alles was Sie hier lesen gilt selbstverständlich auch für homosexuelle oder alternative Partnerschaftsformen.

Die Sprache als Hindernis!

In vielen Fällen liegt es an der Möglichkeit unserer - erlernten - Sprache bzw. unseres Sprachgebrauches.
Hier arbeitet der Mediator wie ein Dolmetsch. Er versteht es den Wünschen eine Ausdrucksform zu geben, dass der - nach wie vor geliebte - Partner den Wunsch auch annehmen kann, ohne einen Vorwurf darin zu hören. Das gibt ihm einen Blickwinkel, diesen Wunsch anzunehmen oder diesen abzuändern, sodass beide Bedürfnisse weitestgehend berücksichtigt werden.

Wann ist eine Paarmediation sinnvoll?

Vor allem dann, wenn die Beteiligten merken, dass sie aus der Streitspirale nicht mehr herauskommen. Wenn aus scheinbar nichtigen Anlässen ein Streit entsteht, bei dem die Beteiligten später oft nicht wissen wie er entstanden ist.
Freunde und Verwandte sind in dieser Situation meistens nicht sehr hilfreich. Nur zu oft fühlen sie sich genötigt, Partei zu ergreifen. Auch dann, wenn sie regelmäßig zu beiden Partnern Kontakt haben. So kann es aber rasch zu Missverständnissen bis zum Verlust von langjährigen, gemeinsamen Freunden kommen.

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Warum sollte gerade in einer Phase der vorübergehenden Trennung Mediation in Anspruch genommen werden?

Eine derartige vorübergehende Trennung ist meist der verzweifelte Versuch etwas zu ändern, mit dem gemeinsamen Bedürfnis einer Erneuerung des zukünftigen Zusammenlebens zu erreichen. Natürlich entsteht nach dieser Trennungsphase oft eine neue Nähe und sogar Verliebtheit.
Nur, ohne Änderung des Einzelnen und des gemeinsamen Verhaltens rutscht die Partnerschaft rasch wieder in das alte Verhaltensmuster zurück und endet oft in der Trennung. Viele suchen dann in einer neuen Partnerschaft ihr Glück und scheitern häufig an denselben Mechanismen.

Was kann die Mediation bewirken?

Ist die Haltung beider Parteien für das Ergebnis offen, kann die Mediation viel für die gemeinsame Zukunft bewirken. Ganz allgemein gesprochen, wird eine neue Möglichkeit der Streitkultur aufgezeigt. Konflikte werden nicht mehr geschluckt und wie negative Rabattmarken gesammelt, um dann dem Partner das gefüllte Rabattheft um die Ohren zu schmeißen. Unterschiedliche Meinungen werden angesprochen und konstruktiv, zukunftsorientiert bearbeitet.
Oft werden Themen einfach klarer und selbst, wenn sie nicht 1:1 gelöst werden können, ist schon die Bereitschaft beider Beteiligten eine Lösung zu finden und den Wunsch ausgesprochen zu haben oft schon eine große Erleichterung.

In besonderen Fällen kann sich herausstellen, dass man nichts mehr gemeinsam hat. So erschreckend diese Erkenntnis im Moment auch sein kann, ist sie im Endeffekt zumeist weniger schmerzlich als ein jahrelanges Wechselbad zwischen Streit, Hoffnung und Enttäuschung.

Wie vertraulich sind die Mediationsgespräche?

Ebenso wie Ärzte, Anwälte und Therapeuten unterliegt der Mediator einer Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Gerichten. Das heißt, nichts was gesagt wird, kann gegen Sie verwendet werden.

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